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III 2025 200

Umweltschutzrecht (Beseitigung Altfahrzeug)

Sz Verwaltungsgericht · 2026-02-20 · Deutsch SZ
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2025 200Entscheid vom 20. Februar 2026BesetzungDr.iur. Vital Zehnder, Präsidentlic.iur. Karl Gasser, RichterIrene Thalmann, RichterinMLaw Mirjam Grbac, a.o. GerichtsschreiberinParteienA.________,Postzustellung an c/o lic.iur. B.________,Beschwerdeführer,gegenBezirksrat Gersau,Ausserdorfstrasse 7, Postfach 59, 6442 Gersau,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,GegenstandUmweltschutzrecht (Beseitigung Altfahrzeug)

III 2025 200

Entscheid vom 20. Februar 2026

Besetzung

Dr.iur. Vital Zehnder, Präsident

lic.iur. Karl Gasser, RichterIrene Thalmann, Richterin

MLaw Mirjam Grbac, a.o. Gerichtsschreiberin

Parteien

A.________,Postzustellung an c/o lic.iur. B.________,Beschwerdeführer,

gegen

Bezirksrat Gersau,Ausserdorfstrasse 7, Postfach 59, 6442 Gersau,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Bezirksrat Gersau,Ausserdorfstrasse 7, Postfach 59, 6442 Gersau,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,

Gegenstand

Umweltschutzrecht (Beseitigung Altfahrzeug)

Sachverhalt:Im Dezember 2021 verursachte A.________ mit seinem Motorfahrzeug einen Selbstunfall. Durch die winterlichen Verhältnisse kam er mit seinem C.________ (immatrikuliert auf der D.________, Kontrollschild: _____) in Gersau von der E.________strasse ab und rutschte auf dem Grundstück KTN 001 den Hang hinunter, bis sein Fahrzeug gegen einen Baum prallte und liegen blieb. Die Feuerwehr sicherte das Unfallfahrzeug zunächst mit Seilen, um ein weiteres Abrutschen zu verhindern.Am 10. April 2024 informierte das Amt für Umwelt und Energie (AfU) den Bezirk Gersau, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit offenbar durch einen Steinschlag erheblich beschädigt worden sei.Mit Schreiben vom 11. April 2025 informierte die Bezirksverwaltung Gersau A.________ über die beabsichtigte Verfügung zur Beseitigung des Altfahrzeuges im F.________, KTN 001, Gersau und setzten ihm eine Frist bis zum 21. April 2025 zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs.Mit Verfügung vom 25. April 2025 verfügte der Bezirksrat Gersau was folgt (Hervorhebungen im Original):3.1Der Bezirksrat Gersau verfügt die Wegräumung gestützt auf

Im Dezember 2021 verursachte A.________ mit seinem Motorfahrzeug einen Selbstunfall. Durch die winterlichen Verhältnisse kam er mit seinem C.________ (immatrikuliert auf der D.________, Kontrollschild: _____) in Gersau von der E.________strasse ab und rutschte auf dem Grundstück KTN 001 den Hang hinunter, bis sein Fahrzeug gegen einen Baum prallte und liegen blieb. Die Feuerwehr sicherte das Unfallfahrzeug zunächst mit Seilen, um ein weiteres Abrutschen zu verhindern.

Mit Schreiben vom 11. April 2025 informierte die Bezirksverwaltung Gersau A.________ über die beabsichtigte Verfügung zur Beseitigung des Altfahrzeuges im F.________, KTN 001, Gersau und setzten ihm eine Frist bis zum 21. April 2025 zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs.

Mit Verfügung vom 25. April 2025 verfügte der Bezirksrat Gersau was folgt (Hervorhebungen im Original):